Haltern am See Grafik

Auftrag zur Abholung von Sperrmüll / Sperrgut

Anmeldung erforderlich

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Informationen zur Dienstleistung

Sie haben mit einer Sperrmüllabfuhr die Möglichkeit, alle sperrigen Haushalts- und Einrichtungsgegenstände, die aufgrund ihres Umfanges, ihres Gewichtes oder ihrer Menge nicht in die Restmülltonne passen, einmal jährlich gebührenfrei abfahren zu lassen.

Die Abholung des Sperrmülls erfolgt durch einen externen Entsorgungsdienstleister, in der Regel innerhalb von drei bis vier Wochen, nach Eingang des Sperrmüllantrags.

Expressabfuhr/zusätzlicher Sperrmülltermin

Sie ziehen kurzfristig um und benötigen innerhalb weniger Tage einen Sperrmülltermin? Oder sie benötigen einen fixen Sperrmülltermin, weil Sie die alten Matratzen erst auf den Sperrmüll geben wollen, wenn die neuen Matratzen geliefert werden? Sie hatten dieses Jahr schon eine Abholung und benötige eine weitere Abholung von Sperrgut ?

Nutzen Sie den Service einer "Expressabfuhr". Bei dieser wird der Sperrmüll innerhalb von einer Woche oder an Ihrem Wunschtermin abgeholt. Die Gebühr hierfür beträgt 75,00 Euro ab 01.01.2024.

Bitte vergessen Sie nicht, auf der Sperrmüllkarte Ihre Telefonnummer und Email-Adresse anzugeben.

Die Entsorgungsfirma benachrichtigt Sie telefonisch über den Abholtermin. Bei telefonischer Unerreichbarkeit erhalten Sie eine E-Mail (bei Angabe der Email Adresse) oder Sie werden per Post über den Termin informiert.

 

Zum Sperrmüll gehören (ohne Inhalt):

  • Möbel und Möbelteile (Tisch, Stuhl, Sessel, Sofa, Sitzbank, Schrank, Regal, Bett, Rollcontainer, etc.)
  • Küchenschränke, Spüle, Arbeitsplatte, etc. 
  • Matratzen, Lattenrost, Bettgestelle, Bettkästen
  • Teppichbrücken, Teppichläufer, Vorleger
  • Elektrogroßgeräte wie Elektroherd, Dunstabzugshaube, Mikrowelle, Waschmaschine, Geschirrspüler, Schleuder, Trockner, Gefrier-/Kühlschränke 
  • Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Stereoanlage, Radio, Computer ...
  • Kinderwagen, Fahrrad, Fahrradanhänger, Kinderroller, sperrige Haus- und Gartenarbeitsgeräte (Rasenmäher...), Haushaltswannen, Körbe ohne Inhalt, Koffer ohne Inhalt, Lampen, Wäscheständer, Bügelbrett
  • Gartenmöbel (Gartenstühle, Liegen, Campingtische, etc.)
  • Altmetall bis zu einer Länge von max. 2 Meter

Das wird nicht mitgenommen:

  • Verlege Ware oder sonstige Fußbodenbelegstoffe
  • sperrige Teile, die nicht von Hand verladen werden können
  • Hausmüll sowie Abfälle in Kisten, Säcken, Tüten (lose oder gebündelt)
  • Tapeten und Renovierungsreste wie Farben, Lacke, Chemikalien
  • Bauliche Bestandteile wie Türen, Fenster, Parkett, Laminat, Decken- oder Wandpaneele, Balken
  • Bauschutt und Sanitärkeramik wie Fliesen, Waschbecken, Toilettenschüssel, Duschtassen, Badewannen...
  • Autoteile (Motorhaube, Stoßstangen, Reifen...)
  • Altöl (bitte zum Umweltbrummi)
  • Altkleider, Oberbetten
  • Zäune, Gartenhäuser, Pergolen, Carports, Holzpaletten/Europaletten
  • gewerbliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Theke, Schaltkasten, medizinisch-technische Geräte, etc.)

Für die Beantragung eines Sperrmülltermins benötigen Sie entweder eine Sperrmüllkarte. Diese erhalten Sie in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung Haltern am See sowie bei allen Halterner Volksbanken und Stadtsparkassen.

Oder füllen Sie den unten aufgeführten Antrag im Serviceportal der Stadt Haltern am See aus. Dazu ist eine einmalige Registrierung notwendig. 

Je Privathaushalt ist ein Sperrmülltermin im Jahr gebührenfrei. Es werden max. 3m³ Sperrmüll pro Haushalt und Termin mitgenommen

Der Sperrmüll muss am jeweiligen Abholtag bis 6.30 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden. Grundsätzlich ist der Sperrmüll an der Stelle abzulegen, an der auch das Restmüllgefäß zur Leerung bereitgestellt wird. Sollten Sie in einer Sackgasse / Stichstraße wohnen, ist der Sperrmüll ggfs. an der nächsten, durchgängig befahrbaren, öffentlichen Straße abzulegen.

Bitte stellen Sie den Sperrmüll erst kurz vor Abfuhr an die Straße. Der Antragsteller ist für alles verantwortlich, was damit bis zur Verladung ins Müllfahrzeug passiert.

Das bedeutet:

  • durchwühlte und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen wieder zusammen getragen werden
  • von Fremden dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Kosten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Abfall handelt der über die Sperrmüllabholung entsorgt werden kann

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Abfallwirtschaft zur Verfügung

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Sperrmüll-Flyer .


Weitere Informationen finden Sie hier