Erklärung zum Elterneinkommen für Beiträge in Tageseinrichtungen und OGS
Informationen zur Neuanmeldung:
Es ist vorerst nur die Selbsteinschätzung des Jahreseinkommens erforderlich. (Hier klicken, um zur Berechnungshilfe zu gelangen.)
Ausnahme: bei laufendem Bezug von Sozialleistungen ist der Leistungsbescheid sofort vorzulegen (Merkblatt zur verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen)
Informationen zur jährlichen Einkommensüberprüfung
Da eine Zwischenspeicherung während des Ausfüllprozesses nicht möglich ist, bitte folgende Unterlagen bereithalten:
- Steuerbescheid
- Entgeltabrechnung von Dezember desselben Jahres
- ggf. Elterngeldbescheid
Ausnahme: bei einem Jahreseinkommen über 125.000 € (Kindergarten) oder über 70.000 € (OGS) sind keine Nachweise erforderlich (Link zum Merkblatt)
Hinweis: Zu vielen Eingabefeldern gibt es eine spezielle Einzelhilfe, die Sie über die Anwahl des Symbols „i“ erreichen.
Hinweis
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