Haltern am See Grafik

Erklärung zum Elterneinkommen für Beiträge in Tageseinrichtungen und OGS

Hinweise zu diesem Service

Informationen zur Neuanmeldung:

Es ist vorerst nur die Selbsteinschätzung des Jahreseinkommens erforderlich. (Hier klicken, um zur Berechnungshilfe zu gelangen.)

Ausnahme: bei laufendem Bezug von Sozialleistungen ist der Leistungsbescheid sofort vorzulegen (Merkblatt zur verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen)

Informationen zur jährlichen Einkommensüberprüfung

Da eine Zwischenspeicherung während des Ausfüllprozesses nicht möglich ist, bitte folgende Unterlagen bereithalten:

  • Steuerbescheid
  • Entgeltabrechnung von Dezember desselben Jahres
  • ggf. Elterngeldbescheid

Ausnahme: bei einem Jahreseinkommen über 125.000 € (Kindergarten) oder über 70.000 € (OGS) sind keine Nachweise erforderlich (Link zum Merkblatt)

Hinweis: Zu vielen Eingabefeldern gibt es eine spezielle Einzelhilfe, die Sie über die Anwahl des Symbols „i“ erreichen.

Hinweis

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